HOTELLERIE UND GASTRONOMIE

In der Hotellerie und Gastronomie gelten strenge steuerrechtliche Grundsätze und betriebswirtschaftliche Anforderungen. Wir beraten Sie umfassend, etwa zu den Themen elektronische Kassenbuchführung, Verfahrensdokumentation, Umsatzsteuernachschau und Betriebsprüfungen.

Als Unternehmen im Bereich Hotellerie und Gastronomie sind Sie mit einer Fülle betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Herausforderungen konfrontiert: Personalplanung, Wareneinsatzkontrolle, Lagerhaltung oder Abrechnung von Zuschlägen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit zählen beispielsweise dazu. Als aktuell wohl größte Herausforderung in der Praxis erweisen sich die „Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff (GoBD)“. Eine saubere Buchführung ist im Falle einer Betriebsprüfung der Finanzverwaltung also unerlässlich.

Fachkundig unterstützen wir Ihren Hotel- oder Gastronomiebetrieb in allen branchenrelevanten Fragen der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Mit unserer umfangreichen und langjährigen Praxiserfahrung bereiten wir Sie optimal auf eventuelle Betriebsprüfungen vor. Dazu nutzen wir beispielsweise auch einen simulierten elektronischen Datenzugriff auf Ihre Finanzbuchhaltung. So können Sie Betriebsprüfungen gelassen entgegensehen und sicher sein, dass es keine bösen Überraschungen gibt.



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