22. Dezember 2025

Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung 2026

Die Sachbezugswerte für freie oder
verbilligte Verpflegung und Unterkunft für das Jahr 2026 wurden angepasst.
Angelehnt an die maßgebende Verbraucherpreisentwicklung ergeben sich folgende
Werte:

  • Der Sachbezugswert für die
    Überlassung einer Unterkunft an den
    Arbeitnehmer steigt bundeseinheitlich von 282 € auf 285 € pro
    Monat (kalendertäglich: 9,50 €). Der Wert pro Quadratmeter steigt von
    4,95 € auf 5,01 € und bei einfacher Ausstattung von 4,05 €
    auf 4,10 €.

  • Der Sachbezugswert für die
    freie oder verbilligte Verpflegung steigt
    bundeseinheitlich von 333 € auf 345 € pro Monat.

Für die jeweiligen
Mahlzeiten gelten folgende Werte:

  • Frühstück (Monat/Tag): 71
    €/2,37 € (2025: 69 €/2,30
    €),

  • Mittagessen (Monat/Tag): 137
    €/4,57 € (2025: 132 €/4,40
    €),

  • Abendessen (Monat/Tag): 137
    €/4,57 € (2025: 132 €/4,40 €).

Hinweise: Bei
Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit
11,50 € anzusetzen. Die neuen Werte sind ab dem ersten Abrechnungsmonat
des neuen Jahres anzuwenden.

Quelle: Sechzehnte Verordnung zur
Änderung der
Sozialversicherungsentgeltverordnung, am
19.12.2025 vom
Bundesrat beschlossen, BR-Drucks. 618/25, BR-Drucks. 727/25 (Beschluss);
NWB

Nachricht aktualisiert am
5.1.2026
: Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und
Abendessen) sind die Mahlzeiten mit 11,50 € anzusetzen, wie das BMF mit
Schreiben vom 29.12.2025 – V C 5 – S 2334/00088/007/013 bekannt gegeben hat.