Steuern

Wieder Ärger mit dem Pkw im Betriebsvermögen

20.09.2015


Mit Urteil vom 26. November 2014 (Aktenzeichen: XR20/12) hat der Bundesfinanzhof ein offenbar beliebtes Gestaltungsmodell beim PKW-Leasing gekippt.

Im entschiedenen Fall hat ein Unternehmer einen PKW zu sehr hohen monatlichen Leasingraten geleast und die Ausgaben als Betriebsausgaben geltend gemacht. Der Leasinggeber hat im Gegenzug für das Laufzeitende des Leasingvertrages einen marktunüblichen, niedrigen Preis für eine Kaufoption eingeräumt.

Am Laufzeitende des Leasingvertrages hat die Ehefrau des Unternehmers das Fahrzeug erworben und ein Jahr später zu dann marktüblichen Konditionen veräußert. Da die Ehefrau den PKW im Rahmen Ihres Privatvermögens erworben und nach Ablauf von einem Jahr veräußert hat, war der Gewinn nicht steuerpflichtig. Das Finanzamt des Unternehmers und letzten Endes auch der Bundesfinanzhof hat jedoch entschieden, dass dieser Gewinn im Rahmen des Unternehmens des Leasingnehmers zu versteuern ist.

Es ist davon auszugehen, dass zukünftige Betriebsprüfungen bei Unternehmern solche Sachverhalte aufgreifen und es zu unerwünschten steuerlichen Nachteilen kommen wird. Daher empfiehlt sich solche Gestaltungen zu überprüfen. Dies gilt auch für das Oldtimer-Leasing, um Kosten für den geliebten Oldtimer steuerlich geltend zu machen und ggf. später bei Erwerb des Fahrzeuges vom Leasinggeber die Gewinne steuerfrei zu halten.