Gesundheitswesen

Auch im Gesundheitswesen wird das Steuerrecht komplexer. Nicht nur Ärzte, Arztpraxen und Kooperationsgemeinschaften, sondern auch Pflegedienste stehen vor neuen Fragen und Herausforderungen. Gut, dass wir den Überblick haben und Sie in allen Belangen umfassend beraten können.

Unsere Mandanten stammen aus ganz unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens: Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren, ambulante Pflegedienste und Privatkliniken, aber auch Verwaltungsgesellschaften und Freiberufler in der Gesundheitsbranche bauen auf unsere Kompetenz. Und die geht weit über die steuerrechtliche Expertise hinaus: Auch bei Ihren betriebswirtschaftlichen Optimierungs-, Qualitätssicherungs- und Wachstumsfragen sind wir Ihr Partner auf Augenhöhe. Wir klären Ihre Fragen zur Unternehmensführung – Sie gewinnen Zeit, die letztlich Ihren Patienten zugutekommt.

Unsere hochmotivierten Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort und sind stets auf dem aktuellsten Stand: sei es in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen, sei es im Vertragsarztrecht, in den Individuellen Gesundheitsleistungen oder in puncto neue Kooperationsformen.

Ein erprobtes Netz von Kooperationspartnern bietet Ihnen außerdem jederzeit den richtigen Ansprechpartner, wenn es um Rechtsberatung oder Investitionen geht.



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