Hintergrund ist das Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 26. November 2024 über den automatischen Austausch von Informationen zu Einkünften aus digitalen Plattformen. 

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und setzt die DAC7-Richtlinie (EU 2021/514) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen, bestimmte Informationen über meldepflichtige Anbieter und deren über die Plattform erzielte Vergütungen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Meldepflichtig sind unter anderem Anbieter, die mehr als 2.000 € pro Jahr erzielen oder mehr als 30 Transaktionen pro Jahr tätigen. 

Seit 2024 werden diese Daten auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2021/514 automatisch zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht. Ziel ist es, Steuertransparenz in der digitalen Plattformwirtschaft zu erhöhen und Steuerhinterziehung wirksamer zu bekämpfen. 

  

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den automatischen Informationsaustausch über digitale Plattformeinkünfte auf Staaten außerhalb der EU ausweiten soll. Grundlage ist eine internationale Mehrseitige Vereinbarung, die den OECD-Standard zur Steuertransparenz in nationales Recht einbindet. Bisher bezog sich der automatische Austausch vor allem auf den europäischen DAC7-Rahmen. 

Der Informationsaustausch mit Drittstaaten ist nur möglich, wenn hierfür eine bilaterale oder multilaterale Rechtsgrundlage besteht. Mit der Neuregelung soll diese Grundlage geschaffen werden, um steuerrelevante Daten zu Plattformeinkünften künftig auch mit Drittstaaten systematisch auszutauschen. Ziel ist es, die steuerliche Erfassung der digitalen Wirtschaft durch eine stärkere internationale Zusammenarbeit der Finanzbehörden zu verbessern. Das Gesetz dient dabei der Zustimmung zur Mehrseitigen Vereinbarung und den damit verbundenen Notifikationsverfahren. 

 

Der Austausch der von Plattformbetreibern gemeldeten Informationen mit Drittstaaten soll nach festen Vorgaben erfolgen: 

  

Automatischer Austausch im XML-Format: Der Informationsaustausch erfolgt automatisch auf jährlicher Basis. Die Daten werden dabei in einem spezifischen, multilateral vereinbarten XML-Schema (Extensible Markup Language) übermittelt. 

 

Sichere Übertragungswege: Die zuständigen Behörden nutzen für die Übermittlung das Gemeinsame Übermittlungssystem der OECD (Common Transmission System). Dabei sind  international vereinbarte Standards für die Verschlüsselung und Dateiaufbereitung einzuhalten, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. 

 

Zeitplan der Mitteilungen: Der Austausch soll möglichst innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Meldezeitraums erfolgen. Spätestens vier Monate nach Ablauf des Meldezeitraums muss der Austausch durchgeführt werden. 

 

Voraussetzungen: Ein Austausch mit einem Drittstaat findet erst statt, wenn beide betroffenen Staaten die erforderlichen Notifikationen beim Sekretariat des Koordinierungsgremiums der OECD hinterlegt haben. Darin bestätigen die Staaten unter anderem, dass sie: 

– über die notwendigen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Mustervorschriften verfügen,  

– geeignete Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit und zum Datenschutz getroffen haben,  

– den jeweils anderen Staat ausdrücklich als Austauschpartner benannt haben. 

  

Beschränkung auf Steuerbehörden: Die Informationen werden ausschließlich zwischen den zuständigen Behörden ausgetauscht. In Deutschland ist hierfür das Bundeszentralamt für Steuern zuständig. Die Daten sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und unterliegen den strengen Vertraulichkeitsregeln des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen. 

 

Verwendungsvorbehalte: Deutschland stellt durch spezifische Notifikationen sicher, dass die Daten nur für Besteuerungszwecke und nicht für andere Verfahren (wie allgemeine Strafverfahren) ohne Zustimmung verwendet werden dürfen. 

 

Fazit 
Mit dem geplanten Gesetz soll der automatische Informationsaustausch über Einkünfte aus digitalen Plattformen über den EU-Raum hinaus ausgeweitet werden. Für Plattformbetreiber bedeutet dies, dass bestehende Melde- und Dokumentationspflichten weiter an Bedeutung gewinnen. Auch Anbieter sollten sich bewusst sein, dass Einkünfte aus digitalen Plattformen zunehmend international transparent werden. 

Wagemann & Partner unterstützt Unternehmen dabei, steuerliche Meldepflichten einzuordnen, bestehende Prozesse zu prüfen und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen. 

 

Thorsten Stielow

  • Beratung mittelständischer Unternehmen
  • Unternehmenssteuerrecht
  • Umwandlungen
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Internationales Steuerrecht
  • Doppelbesteuerungsrecht
  • Steuerliche Sachverhalte mit US-Bezug

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